Von der Region, für die Region

AGB

1. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen des Eller Winterdienst, Walddorfhäslach.

  • Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die unsere Leistungen bucht.

2. Leistungsbeschreibung

  • Winterdienst umfasst die Streu- und Räumarbeiten auf Gehwegen sowie optionale Einfahrten (falls gebucht).

  • Die Bereitstellung erfolgt nach Bedarf und Wetterlage, spätestens vor 7 Uhr morgens, Monat bis Freitag. Samstag und Sonntag spätestens 8 Uhr.

  • Leistungen werden unabhängig vom tatsächlichen Einsatz abgerechnet, da Bereitschaft und Verkehrssicherungspflicht erbracht werden.

3. Preise & Zahlung

  • Preise sind fix pro Paket.

  • Monatlich kündbare Pakete werden für den laufenden Monat in Rechnung gestellt.

  • Saisonpakete werden vollständig für die gesamte Laufzeit in Rechnung gestellt.

  • Zahlung erfolgt nach Rechnungstellung per Überweisung oder vereinbartem Zahlungsweg.

4. Buchung & Vertragsabschluss

  • Buchungen erfolgen über die Website oder persönlich.

  • Der Vertrag kommt mit Buchung verbindlich zustande.

  • Ein Widerruf ist nur innerhalb von 12 Stunden oder bis zum ersten Einsatz möglich (bei monatlich kündbaren Paketen erlischt das Widerrufsrecht für den aktuellen Monat).

5. Haftung & Extremwetter

  • Der Eller Winterdienst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  • Bei außergewöhnlichen Extremwetterlagen (z. B. Eisregen, flächendeckende Glatteisbildung trotz Streuung) entfällt die Leistungspflicht und Haftung.

6. Vertragslaufzeit & Kündigung

  • Monatlich kündbare Pakete: Kündigung bis zum Ende des laufenden Monats möglich.

  • Saisonpakete: feste Laufzeit, keine Kündigung möglich.

7. Änderungen der AGB

  • Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden auf der Website veröffentlicht und gelten mit Veröffentlichung als wirksam.

8. Kapazitätsgrenze

  • Die Anzahl der Kunden pro Tag ist begrenzt. Sollte die gewünschte Kapazität erreicht sein, behalten wir uns vor, Buchungen abzulehnen. Kunden werden in diesem Fall umgehend informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

9. Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand ist der Sitz des Eller Winterdienst.